Am Freitagmorgen wurde bei der Verkehrskontrolle einer 17-jährigen Kleinkraftradfahrerin festgestellt, dass diese nur eine Mofaprüfbescheinigung besitzt. Nachdem es sich beim Fahrzeug jedoch um ein Kleinkraftrad handelt, hatte sie nicht die dafür erforderliche Fahrerlaubnis. Der Roller wurde sichergestellt. (pm)