Der 72-jährige Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, da ihm diese bereits zuvor amtlich entzogen wurde. Zudem konnte durch die Beamten Alkoholgeruch festgestellt werden. Nachdem ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest nicht durchführbar war, wurde eine Blutentnahme zur Bestimmung des Alkoholwertes veranlasst. Zudem musste der Fahrzeugschlüssel zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt werden.
Den Fahrer erwartet nun neben einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis noch eine Anzeige aufgrund der Alkoholisierung während der Fahrt. (pm)