Zwei Pkw kollidierten an der Einmündung der Drehergasse zur Deininger Straße, da ein 47-jähriger Pkw-Führer den von rechts aus der Deininger Straße kommenden Pkw übersah. An der Einmündung gilt die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“.
Beide Unfallbeteiligte blieben unverletzt, es entstand ein Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich. (dra)