Neben diversen technischen Veränderungen ohne die hierfür erforderlichen Freigabepapiere zu besitzen stellten die Beamten auch fest, dass die vorgelegte Betriebserlaubnis und der Versicherungsnachweis nicht für das vorliegende Fahrzeug ausgestellt waren.
Die Weiterfahrt war für den 16-jährigen Bäumenheimer an dieser Stelle beendet, es folgt nun neben der Verfolgung der Verkehrsordnungswidrigkeiten auch ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz. (pm)