Mit den sexuellen Leistungen einer Dame zeigte sich am gestrigen Abend ein Mann im Landkreis Donau-Ries nicht einverstanden. Die hinzugezogenen Beamten der Polizei Donauwörth stellten fest, dass für den Geschlechtsverkehr eine Bargeldleistung erfolgte. Ob der Betrag den Diensten angemessen war, war hierbei allerdings nicht Gegenstand der Ermittlungen. Vielmehr ging die 28-jährige Frau der Prostitution illegal nach.
Sie muss sich nun hierfür juristisch verantworten. Zudem wurde der vom Freier gezahlte dreistellige Bargeldbetrag der Prostituierten als Tatertrag abgenommen und der Ahndungsbehörde zur Einziehung übergeben. (dra)