Grund der Anhaltung war eine mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitung von über 25 Km/h. Der Berufskraftfahrer hatte zudem keinen Sicherheitsgurt angelegt. Im Führerhaus transportiere er für private Zwecke eine volle Propangasflasche mit montierten Brenner, um Speisen und Getränke zuzubereiten. Die Gasflasche befand sich ohne Sicherung im Zwischenraum des Fahrer- und Beifahrersitzes auf dem Boden. Somit bestand die Gefahr, dass die Schutzkappe, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, abreißt. Der Transport der Gasflasche unterliegt von der Fördermenge her nicht dem Gefahrgutrecht, jedoch entbindet die Freistellung nicht von der Ladungssicherung. Die Gesamtbußgeldhöhe betrug 450 Euro, die in Form einer Sicherheitsleistung einbehalten wurde. (pm)