Die beiden Polizeibeamten hielten den benutzten Audi umgehend an und kontrollierten die beiden Fahrzeuginsassen. Dabei konnte auch der Grund für die bedenkliche Fahrweise des jungen Mannes festgestellt werden: Er hatte schlicht keinen Führerschein. Da aber zurzeit keine Fahrschulen geöffnet haben, wollte dessen 33-jähriger Freund ihm privat das Fahren beibringen.
Neben der Tatsache, dass dies augenscheinlich nicht funktionierte, stellen sowohl das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf öffentlichem Grund als auch die Ermächtigung hierzu Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz dar. Entsprechende Strafanzeigen waren die polizeiliche Folge. Zudem wurde die Weiterfahrt des 18-Jährigen - auch für die führerscheinfreie Zukunft - unterbunden. (pm)