Am 29.08.2024, gegen 17.00 Uhr befuhr ein 80-jähriger Mann mit seinem Fahrrad verbotswidrig in der Ulmer Straße den Gehweg beim Sixengarten. Als er dort stehenden Personen ausweichen musste blieb er an einem Zaun hängen und stürzte von seinem Fahrrad. Der Mann wurde hierbei leicht verletzt. Sachschaden entstand nicht.
Die Polizei weist daraufhin, dass das Radfahren auf dem Gehweg nur Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr gestattet ist. Radfahrer die missbräuchlich den Gehweg benutzen droht ein Verwarnungsgeld. (dra)