Am 21.05.2024, gegen 15:30 Uhr, kam es an der Einmündung Nördlinger Straße / Dorfstraße in Balgheim zu einem Verkehrsunfall. Ein 23-jähriger Mann befuhr mit seinem Pkw die Nördlinger Straße ortseinwärts und hielt aufgrund der Vorfahrtsregelung „Vorfahrt gewähren“ ordnungsgemäß an der Einmündung an. Zur gleichen Zeit befuhr ein 18-jähriger Radfahrer verbotswidrig den linken Fußweg der Dorfstraße in Richtung Möttingen. An der Einmündung kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Dadurch stürzte der Radfahrer zu Boden und wurde hierbei leicht verletzt. Er musste zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus. Der Radfahrer trug zum Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm. Es entstand ein Sachschaden von circa 100 Euro. (pm)