Eine Radfahrerin hatte am vergangenen Donnerstag Glück im Unglück. Da sie verbotswidrig in eine Einbahnstraße einbog, kollidierte sie mit einem entgegenkommenden Pkw. Die Frau wurde mutmaßlich nur leicht verletzt.
Donauwörth - Eine 24-jährige Radfahrerin verursachte am Donnerstagmittag einen Verkehrsunfall, als sie verbotswidrig eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung fuhr. Die junge Frau fuhr zum Unfallzeitpunkt die Klostergasse in Fahrtrichtung Sonnenstraße, obwohl diese als Einbahnstraße nur in Gegenrichtung befahren werden darf. Nach Zeugenangaben nutzte die Frau die Fahrbahn auch ziemlich mittig. Gleichzeitig wollte ein 63-jähriger Pkw-Fahrer vom Spindeltal her nach rechts in die Klostergasse abbiegen.
Weil von links aus der Sonnenstraße kein vorfahrtsberechtigter Verkehr kam bog der Mann langsam ab. Dabei kollidierte er mit der Radlerin, die gegen die Fahrzeugfront prallte und danach stürzte. Die Radlerin trug keinen Radhelm und hatte Glück, dass sie sich bei ihrem Sturz mutmaßlich nur leicht verletzte. Sie kam mit dem Sanka in die Donau-Ries Klinik. Der Autofahrer blieb unverletzt. Der Sachschaden wird auf ca. 1.200 € geschätzt. (pm)