Am 12.12.2023, um 12.15 Uhr, stellte eine Unterstützungsstreife der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Stadtmühlenfeld einen Roller fest, dessen 53-jähriger Fahrer noch das Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2022 angebracht hatte.
Da der Mann keinen gültigen Haftpflichtversicherungsvertrag für das Zweirad abschlossen hatte, folgten eine Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie eine weitere Fahrtuntersagung. (pm)