Bei der Verkehrskontrolle am 21.06.2023, um 08.20 Uhr, konnte der 23-Jährige keinen Führerschein vorzeigen, weil er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad war.
Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und erstatteten Strafanzeige. Der Fahrzeugschlüssel wurde der Lebensgefährtin des Mannes übergeben. (pm)