Am 07.11.2024, gegen 14.00 Uhr wurde auf der Bundesstraße 466 der Fahrer eines Motorrollers angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der 42-jährige Fahrer nicht in Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Weiterhin hatte der Mann an dem zulassungspflichten Roller lediglich ein Versicherungskennzeichen angebracht. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Den Mann erwartet nun eine Strafanzeige. (dra)