Verkehrskontrolle

Rollerfahrer zu schnell und ohne Führerschein unterwegs

Bild: Matthias Stark
Am 07.03.2025, um 22:15 Uhr, wurde ein Rollerfahrer aufgrund erhöhter Geschwindigkeit einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.

Hierbei konnte festgestellt werden, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit 85 km/h betrug. Der Betroffene konnte lediglich die Führerscheinklasse AM vorweisen. Hierfür hätte er aber mindestens die Führerscheinklasse A1 benötigt. 

Die Weiterfahrt wurde im Anschluss unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Dem Betroffenen erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.(dra)