Hierbei konnte festgestellt werden, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit 85 km/h betrug. Der Betroffene konnte lediglich die Führerscheinklasse AM vorweisen. Hierfür hätte er aber mindestens die Führerscheinklasse A1 benötigt.
Die Weiterfahrt wurde im Anschluss unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Dem Betroffenen erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.(dra)