In der Zeit vom 05.08.24 bis 11.08.24 beklebte ein bislang unbekannter Täter den Verteilerkasten Bei den Kornschrannen verbotenerweise mit einem Plakat. Das Plakatieren ist nur mit Genehmigung der Stadt oder der entsprechenden Gemeinde zulässig. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Das ca. DIN A3 große Plakat, konnte nicht rückstandslos entfernt werden, so dass in diesem Fall ein Sachschaden in Höhe von ca. 50 € entstand.
Gegen die bislang unbekannten Täter wird nun wegen Sachbeschädigung und der begangenen Ordnungswidrigkeit ermittelt. (dra)