Ein 40-jähriger Mann konnte seine Zeche in Höhe von knapp 12 Euro in einer Pizzeria nämlich nicht bezahlen. Kein Einzelfall stellten die Beamten dann fest. Bereits mehrfach war der Mann wegen Betruges im ganzen Bundesgebiet in Erscheinung getreten. Da der Zechpreller keinen festen Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte, ordnete die Staatsanwaltschaft Augsburg die Vorführung des Beschuldigten an. (pm)