Der 30-jährige Fahrer aus einer westlichen Landkreisgemeinde gab den Beamten gegenüber an, dass er seinen Führerschein nicht mehr finde.
Tatsächlich bestand jedoch - wie sich nach einer Recherche per Funk herausstellte - seit Oktober 2022 aufgrund eines Verkehrsdeliktes ein rechtskräftiges Fahrverbot gegen den Mann.
Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und nahmen eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Fahren trotz Fahrverbot auf. (pm)