Ein 22-jähriger Berufskraftfahrer fuhr dabei den Feststellungen der Beamten zufolge vor Ort nicht so weit rechts wie vorgeschrieben und wurde daher als Verursacher angezeigt.
Er musste aufgrund fehlenden Wohnsitzes im Inland eine Sicherheitsleistung in Höhe von 128,50 Euro hinterlegen, um seine Fahrt fortsetzen zu können. (pm)