Da die Beamten der Donauwörther Inspektion eine deutliche „Schnapsfahne“ bei dem Mann wahrnahmen, wurde diesem ein freiwilliger Alkoholtest vor Ort angeboten. Dieser zeigte einen Wert von 0,9 Promille. Der Fahrer gab allerdings an, unmittelbar vor der Kontrolle einen kleinen Wodka getrunken zu haben. Dies entsprach wohl der Wahrheit: ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest auf der Dienststelle ergab schließlich „nur“ noch einen Wert von knapp 0,4 Promille. Da der Mann keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigte, ermahnten ihn die Beamten leidglich und erklärten ihm die rechtlichen Alkoholgrenzen. Dieser unterließ dann auch freiwillig die weitere Fahrt. (pm)