Mauren - Gegen 23.30 Uhr wurde in Mauren ein 12-jähriger Junge einer Kontrolle unterzogen. In seinem Rucksack fanden die Beamten pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II (Chinaböller). Bei der Befragung
Gegen 23.30 Uhr wurde in Mauren ein 12-jähriger Junge einer Kontrolle unterzogen. In seinem Rucksack fanden die Beamten pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II (Chinaböller). Bei der Befragung räumte der Junge ein, bereits einige dieser Böller im Dorfbereich abgebrannt zu haben. Der Erwerb und der Besitz dieser Böller ist zum einen erst an 18 zulässig, zum anderen dürfen diese momentan nicht abgebrannt werden. Diesbezüglich wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Mutter des Jungen eingeleitet.(pm)