Ein 26-jähriger Mann fuhr von Hoppingen herkommend auf die B25 in Fahrtrichtung Nördlingen ein. Da sich seinen Angaben zur Folge von hinten ein Fahrzeug schnell näherte, beobachtete er dieses im Rückspiegel, während er nach der Einfahrt auf die B25 beschleunigte. Konzentriert auf den rückwärtigen Verkehr übersah er einen langsamer fahrenden Pkw, der vor ihm auf der B25 fuhr und prallte in dessen Heck.
Der Aufprall war so stark, dass an beiden Fahrzeugen ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 22.000 Euro entstand. Der Fahrer des vorausfahrenden Pkws erlitt leichte Verletzungen. Dessen Beifahrerin und ein sieben Monate altes Kind, welches sich im Kindersitz entsprechend gesichert auf der Rückbank befand, blieben unverletzt.
Im Zuge der Unfallaufnahme ist den eingesetzten Polizeibeamten aufgefallen, dass der 26-jährige Unfallverursacher offensichtlich alkoholisiert war. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von rund 0,8 Promille, weswegen eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt wurde. Ebenso erfolge die Sicherstellung seines Führerscheines.
Gegen den 26-Jährigen wird ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. (pm)