Dabei übersah dieser aufgrund des toten Winkels eines sichtbehindernden Werbeschildes eine 31-jährige Radfahrerin, die auf dem querenden, gemeinsamen Geh- und Radweg unterwegs war. Diese konnte durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß mit dem Auto verhindern, stürzte dadurch jedoch von ihrem Fahrrad. Die Radlerin erlitt beim Aufprall unter anderem eine Knieverletzung und wurde per Rettungswagen in die Donau-Ries-Klinik zur medizinischen Behandlung eingeliefert. Gegen den 61-Jährigen wurde von Amts wegen Strafanzeige wegen Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung erstattet. (pm)