Dem Standort nach, muss der unbekannte Verursacher verbotswidrig rückwärts aus der Straße gefahren sein und hierbei das „Einbahnstraßenschild“ beschädigt haben. Es entstand ein Sachschaden von knapp 200 Euro. Die Polizei bittet um Hinweise. (pm)
Dem Standort nach, muss der unbekannte Verursacher verbotswidrig rückwärts aus der Straße gefahren sein und hierbei das „Einbahnstraßenschild“ beschädigt haben. Es entstand ein Sachschaden von knapp 200 Euro. Die Polizei bittet um Hinweise. (pm)