Symbolbild Bild: pixabay
Da die Verdunkelung der vorderen Seitenscheiben sowie der Windschutzscheibe im Bundesgebiet verboten ist, musste ein Mann der dies nicht einhielt noch vor Ort die getönte Folie der Scheiben entnehmen und bekam zudem noch eine Anzeige.

Beamte der Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Donauwörth nahmen am 10.10.2023 einen Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung auf der Bundesstraße 2 auf. Ein 35-Jähriger war am Vormittag Höhe Asbach-Bäumenheim mit einem in der Ukraine zugelassenen Pkw unterwegs und hatte alle Scheiben des Fahrzeugs dunkel getönt.

Da dies im Bundesgebiet an den vorderen Seitenscheiben sowie an der Windschutzscheibe aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist, musste der Mann noch vor Ort die Verdunkelungsfolie entfernen. Zudem erging eine Anzeige gegen den 35-Jährigen. (pm)