Am 12.03.2025, um 14.30 Uhr, wollte eine 78-jährige Autofahrerin vom Zagelweg nach links in die Nördlinger Straße einfahren. Beim Einfahren übersah die Frau einen vorfahrtsberichtigten Wagen, welchen ein 38-Jähriger steuerte. Dieser konnte nicht mehr reagieren und prallte mit der Front in die Fahrerseite des ausfahrenden Pkw. Es entstand ein Sachschaden von ca. 15.000 Euro. Der Pkw des Unfallgegners war nach dem Frontalaufprall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Der 38-Jährige kam per Rettungswagen in die Donau-Ries-Klinik. Dort stellten sie die erlittenen Verletzungen als nicht schwerwiegend heraus. Die aufnehmenden Beamten leiteten von Amts wegen ein Strafverfahren wegen Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung gegen die 78-Jährige ein.(dra)