Ein Diebstahlschaden ist nicht entstanden. Der Schaden am ersten beschädigten Gartenhaus beträgt jedoch mindestens 100 Euro. An einem anderen Gartenhaus wurde, offenbar durch Eintreten, das Gartentor massiv beschädigt. Der Schaden an diesem Haus beträgt etwa 100 Euro.
Ein weiteres Gartenhaus in der gleichen Anlage wurde im Zeitraum vom 16. Februar 2020 bis 29. Februar 2020 aufgebrochen. Der Schaden an diesem Haus beträgt etwa 200 Euro. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. (pm)