Beide Männer hatten bei einer Kontrolle des zuständigen Fischereiaufsehers weder einen notwendigen Berechtigungsschein zum Angeln, noch einen Fischereischein für das Gewässer. Beim Eintreffen einer Polizeistreife der PI Donauwörth waren zudem zwei gefangene Barsche nur betäubt und nicht waidgerecht getötet.
Die Beamten beendeten den Angelausflug. Strafverfahren wegen Verdachts auf Fischwilderei sowie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden gegen beide Männer eingeleitet. (pm)