Eine 39-jährige Fahrzeugführerin fuhr von Harburg in Richtung Sulzdorf und wollte dann nach links in einen Feldweg einbiegen. Dies zeigte sie auch durch blinken an. Hinter ihr fuhr ein 20-Jähriger und übersah den Abbiegevorgang oder erkannte ihn nicht als solchen und setzte zum Überholen an. Dabei kam es während des Überholvorgangs zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Die vorausfahrende kam hier wiederum nicht ihrer doppelten Rückschaupflicht nach, wodurch sie den überholenden vor dem Abbiegevorgang übersehen hatte. Beide Fahrzeugführer wurden durch den Zusammenstoß leicht verletzt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.(pm)