Ein 43-jähriger Mann aus dem Landkreis Dillingen sowie ein 16-jähriger Schüler hatten an ihren E-Scootern keine Kennzeichenplaketten angebracht, da jeweils keine erforderlichen Pflichtversicherungsverträge abgeschlossen wurden. Dies hatte zudem in beiden Fällen eine Untersagung der Weiterfahrt zur Folge.
Die überwiegende Anzahl der kontrollierten Zweiradfahrenden hielt sich jedoch erfreulicher Weise größtenteils an die gesetzlichen Vorgaben. (pm)