Ab 04. April gilt für alle Einrichtungen des AWV keine Maskenpflicht mehr. Der AWV empfiehlt den Bürger*innen dennoch die Masken weiterhin zu tragen. Außerdem sollte auf genügend Abstand zu den Mitarbeiter*innen geachtet werden. Dies gilt speziell bei näheren Kontakten, wie etwa dem Kassieren auf den Recyclinghöfen.
Die Recyclinghöfe und Grünsammelplätze haben wie gewohnt geöffnet. Es darf nur eine begrenzte Anzahl an Autos und Bürger*innen gleichzeitig auf den Höfen sein. Die AWV-Mitarbeiter*innen regeln den Zugang zum Betriebsgelände. Um Nähe zu vermeiden können die AWV-Mitarbeiter*innen nicht beim Aus- und Abladen helfen. Kinder müssen aus reinen Sicherheitsgründen im Auto bleiben, dies steht in keinem Zusammenhang mit den Kontaktbeschränkungen.
Die Verwaltung ist zu den gewohnten Zeiten weiterhin für Publikumsverkehr geöffnet. Es wird darum gebeten nach Möglichkeit anzurufen anstatt persönlich vorbeizukommen. In der Verwaltung dürfen sich höchstens zwei Bürger*innen aufhalten.
Der AWV bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden. (pm)