Symbolbild. Bild: pixabay
Das Landratsamt Donau-Ries weist die Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 1. März 2024 bei der Behörde vorliegen müssen.

Die erforderlichen Antragsformulare stehen auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries unter www.donau-ries.de/sport (Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale 2024) zum Download zur Verfügung.

Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die im Internet veröffentlichte Erklärung zur Teilung der Lizenzen beizulegen.

Seit dem Förderjahr 2023 steht ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Der Antrag ist im BayernStore eingestellt. Hierfür ist eine Online-Ausweisfunktion, das „ELSTER-Zertifikat“ oder das „authega-Zertifikat“ notwendig. Mit diesem Link gelangen Sie direkt zum Online-Formular: https://yourls.donau-ries.de/vereinspauschale

Ergänzend zum Online-Antrag steht Ihnen auch für das Förderjahr 2024 ein ausfüllbares PDF-Antragsformular zur Verfügung.

NEU: Anrechenbarkeit von Trainer- und Übungsleiterlizenzen - Kappungsgrenze:

Bisher wurde die Anrechenbarkeit der berücksichtigungsfähigen Anzahl von Trainer- und Übungsleiterlizenzen von der Mitgliederzahl abhängig gemacht. Im Hinblick auf einen möglichen Wegfall der sog. Kappungsgrenze (nach Nr. 5.1.6.4 der Sportförderrichtlinie), bitten wir vorsorglich um Nennung aller – sofern es sich nicht um grundständige Lizenzen handelt und die höherwertige Lizenz eingereicht wird – im Verein eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen.

Zukünftig kann mehr als eine Vereinsmanagerlizenz angerechnet werden.

Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss:

Die Vereine die im Jahr 2023 einen Energiepreiszuschuss erhalten haben, sind gem. Nr. 2.4 der Richtlinie verpflichtet bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis für den allgemeinen Energiepreiszuschuss einzureichen. Das Formular „Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine“, sowie die Anlage „Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis allgemeiner Energiepreiszuschuss“ sind im Internet veröffentlicht. Wir bitten um elektronische Übermittlung des Verwendungsnachweises. Sofern durch den Verein kein Verwendungsnachweis vorgelegt wird, muss der ausbezahlte Zuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen werden. (pm)