Landrat Stefan Rößle spricht beim Treffen mit Ministerpräsident Markus Söder und dem Generalsekretär der CSU Markus Blume die Probleme der Gesundheitsämter an. Bild: Günter Leinfelder
Der Vollzugsaufwand einer einrichtungsbezogenen Impflicht ist für örtliche Gesundheitsämter nicht umsetzbar. Daher fordert Landrat Stefan Rößle praktikable Vorgaben des Bundes.

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stößt auf heftige Kritik bei den Landräten. Am 16. März 2022 tritt diese nach dem Infektionsschutzgesetz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitswesen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch geimpfte Mitarbeiter*innen neu eingestellt werden und für bereits beschäftigte Mitarbeiter*innen müssen die Arbeitgeber einen Nachweis über den Impfstatus an die Gesundheitsämter übermitteln. Nach den derzeitigen Vorgaben müsste bei allen Personen, die die geforderten Impfnachweise nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorlegen, vom Gesundheitsamt eine Einzelfallprüfung erfolgen. „Auf dieser Grundlage werden die Gesundheitsämter in den Landkreisen den Vollzug nicht leisten können. Die Ämter arbeiten ohnehin schon seit Monaten am Limit“, betont Landrat Stefan Rößle. Er fordert daher praktikable Vorgaben des Bundes zur Auslegung des Gesetzes. Die Aussage des Bundesgesundheitsministeriums „Pflegekräfte können weiterarbeiten, bis das Gesundheitsamt entscheidet“ verlagert die Verantwortung komplett auf die Gesundheitsämter.

Problem wurde dem Ministerpräsidenten mitgeteilt

Die Landräte sprachen dieses Problem bei der kürzlich stattgefundenen Videokonferenz mit Ministerpräsident Markus Söder daher auch als eines der Schwerpunktthemen an. Neben dem Ministerpräsidenten und dem Generalsekretär der CSU Markus Blume war Landrat Stefan Rößle in seiner Funktion als Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CSU in Bayern vor Ort anwesend und machte mit Nachdruck auf diese Situation aufmerksam.

Zum Schutz der vulnerablen Personengruppe der hochbetagten Bewohner in Alten- und Pflegeheimen befürwortet Landrat Rößle grundsätzlich die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Er sieht sie jedoch als Vorstufe zu einer zeitnah kommenden allgemeinen Impfpflicht. „Wenn die allgemeine Impfpflicht aus welchen Gründen auch immer vom Bund jetzt nicht auf den Weg gebracht werden kann, muss das Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in jedem Fall ausgesetzt werden, zumindest bis vom Bund praktikable und unbürokratische Vollzugshinweise vorgelegt werden“, so Rößle.

Die gleiche Auffassung vertritt auch der Präsident des Bayerischen Landkreistags Christian Bernreiter. „Bundesgesundheitsminister Lauterbach macht sich hier einen schlanken Fuß. Zusätzliches qualifiziertes Personal für die notwendigen Einzelfallentscheidungen ist in den Gesundheitsämtern nicht vorhanden“, so Bernreiter. (pm)