Alle Flüchtlinge aus der Ukraine haben nach ihrer Ankunft in Deutschland Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Grundlage dafür ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Darüber hinaus können Flüchtlinge aus der Ukraine seit 01. Juni 2022 unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld II erhalten und sich krankenversichern.
Um Angehörige, die jünger als 15 Jahre alt sind, mitzuversichern, sind weitere Unterlagen notwendig. Die Geflüchteten benötigen oft Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare.
Neues Angebot der AOK Donau-Ries
Damit keine langen Wartezeiten entstehen, bietet die AOK im Donau-Ries einen extra Terminservice für geflüchtete Ukrainer an. So können die Berater der AOK alle nötigen Unterlagen bereits vorbereiten und sich genügend Zeit für jedes Anliegen nehmen. Dieses Angebot können alle Geflüchteten, die bei der AOK Bayern versichert werden, in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass bereits ein Leistungsbescheid vom Jobcenter vorliegt.
Für die Direktion in Donauwörth können die Termine unter der Telefonnummer 0906 76207 vereinbart werden, für die Geschäftsstelle in Nördlingen unter 09081 21733 oder unter www.aok.de/bayern/terminservice.