Das BRK-Zentrum am Mangoldfelsen in Donauwörth wird vom Kreisverband Nordschwaben betrieben. Bild: Mara Kutzner
In Deutschland gilt ab dem 16. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Pflegeeinrichtungen im Landkreis Donau-Ries stehen damit vor großen Herausforderungen.

Ab dem 16. März gilt in Deutschland die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nicht nur für die betroffenen Mitarbeiter*innen sondern auch für die entsprechenden Arbeitgeber wie Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Rettungsdienste oder Behinderteneinrichtungen bedeutet dies eine große Umstellung und viele neue Herausforderungen. Wir haben uns im Landkreis umgehört, um zu verstehen, wie sich die bevorstehende Impfpflicht auf das gKU, das BRK und die Stiftung St. Johannes auswirkt. Dabei bleibt zu beachten, dass von der Impfpflicht grundsätzlich alle Mitarbeiter*innen betroffen sind, außer sie können eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Alle anderen müssen bis zum 15. März einen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus vorlegen. 

Wie wird die Impfpflicht umgesetzt? 

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber nicht für das Tätigkeits- bzw. Betreuungsverbot von Personen verantwortlich ist, sondern diese Aufgabe beim Gesundheitsamt liegt. Das bestätigt auf Anfrage auch Doreen Paus, Geschäftsführerin der Stiftung St. Johannes: "Sollte ein entsprechender Nachweis bis zum 15. März nicht erbracht werden, sind wir von Gesetzeswegen dazu angehalten, die Personen beim Gesundheitsamt zu melden. Die Behörde wird dann unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Nachweise anfordern. Nach Fristablauf kann dann ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden."

Für Arbeitnehmer*innen würde dieses Tätigkeitsverbot im Umkehrschluss bedeuten, dass sie ihren Arbeitsvertrag nicht erfüllen und der Arbeitgeber entsprechend das Gehalt einbehalten kann - auch Kündigungen sind denkbar. 

Stiftung St. Johannes 

Die Stiftung St. Johannes bietet an ihren Standorten ein vielfältiges Angebot im Bereich der Behindertenarbeit an. Ebenso vielfältig sind die Berufsgruppen, die jetzt von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. "Wir versuchen gerade durch Aufklärung, mit Gesprächen und Angeboten (auch Impfangebote) unsere Mitarbeiter*innen in ihren Nöten abzuholen und für Verständnis zu werben. Somit nutzen wir die Zeit bis 15.03.2022, um uns Vorbehalte anzuhören und für eine Impfung zu werben", erklärt Doreen Paus die aktuelle Vorgehensweise. Aktuell habe man in manchen Bereichen eine Impfquote von 90 Prozent, in anderen wohl eher 80-85 Prozent und bereits jetzt die Rückmeldungen von Mitarbeiter*innen die sich nach branchenfremden Berufen umschauen würden, so Paus weiter. Für die Stiftung St. Johannes und besonders auch für die Klient*innen eine fatale Entwicklung, wie auch Doreen Paus weiß: "Klar ist, wir werden in einigen wenigen Teilbereichen Schwierigkeiten haben, den Dienst in der gewohnten Qualität aufrecht zu erhalten, wenn das Gesundheitsamt umgehend das Tätigkeitsverbot ausspricht."

Bayerisches Rotes Kreuz Nordschwaben

Die gleiche Gesetzeslage gilt ab dem 16. März auch für das BRK Nordschwaben und seine Einrichtungen. Neben dem Pflegebereich ist hier vor allem der Rettungsdienst betroffen. Aktuell versuche man Mitarbeiter*innen in persönlichen Gesprächen von einer Impfung zu überzeugen, so Arthur Lettenbauer, Kreisgeschäftsführer des BRK. Gerade in Hinblick auf fehlendes Personal durch mögliche Kündigungen bzw. Entlassungen wären diese Impfungen entscheidend. "Die Befürchtungen sind vorhanden und die Anzeichen verdichten sich, dass der ein oder andere sich nicht impfen lässt und wir ihn somit nicht weiter beschäftigen dürfen. Gerade im Rettungsdienst und der Pflege haben wir hier erhebliche Probleme diese Personen zu ersetzen", erklärt Lettenbauer. Eine genaue Prognose könne laut Lettenbauer jedoch erst in den nächsten Wochen getroffen werden, wenn ersichtlich wird, wie viele Mitarbeiter*innen letztendlich den Schritt gehen. 

gKU - Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime

Seit 2008 betreibt das gKU im Landkreis vier Seniorenheime und drei Kliniken. Bereits aufgrund der vielen Mitarbeiter*innen ist das gKU als Arbeitgeber in besonderem Maße von der kommenden Impfpflicht betroffen. Trotzdem zeigt sich Vorstandschef Jürgen Busse zuversichtlich: "Die Impfquote bei allen Mitarbeitern ist sehr hoch. Es sind keine personellen Engpässe zu erwarten. Das gKU ist gut aufgestellt und sichert die medizinische und pflegerische Versorgung im Landkreis." Auch im Hinblick auf eine große Fluktuation durch Kündigungen im Pflegebereich sieht sich das gKU gut aufgestellt. Man gehe diesbezüglich aktuell von keinen Problemen aus, so Busse weiter. 

Ungewisse Zukunftsprognose

Auf den Pflege- bzw. Gesundheitssektor werden in den kommenden Monaten Aufgaben zukommen, die in dieser Form selten zu bewältigen waren. Klar ist jedoch auch, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, wie sich die Einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf die tägliche Arbeit auswirken wird. Viel wird dabei davon abhängen, wie schnell die Gesundheitsämter ein Tätigkeitsverbot aussprechen bzw. wie lange man mit der Überprüfung von Einzelfälle braucht.