Stallpflicht für Geflügel ist aufgehoben

Symbolbild Bild: pixabay
Im November 2016 wurde in Bayern die landesweite Stallpflicht und das landesweite Verbot von Märkten und Ausstellungen für Geflügel veranlasst. Diese Schutzmaßnahmen haben sich bewährt.

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Im November 2016 wurde in Bayern die landesweite Stallpflicht und das landesweite Verbot von Märkten und Ausstellungen für Geflügel veranlasst. Diese Schutzmaßnahmen haben sich bewährt.
Die seither nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln waren in den letzten Wochen stark rückläufig. Auch beim Hausgeflügel wurden in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen. Dies erlaubt die Schutzmaßnahmen zu lockern.
Die verfügten Aufstallungsverpflichtungen sowie das Verbot von Märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art sind daher ab sofort aufgehoben.
Die angeordneten Hygienemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen) sind bis 20. Mai 2017 aber weiterhin einzuhalten. (pm)

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