Betroffen sind folgende Gemeinden: Fremdingen, Marktoffingen, Maihingen, Wallerstein, Reimlingen, Nördlingen, Ederheim, Hohenaltheim, Forheim, Amerdingen.
Um Zucht-, Nutz- und Schlachttieren, es sind nur Rinder, Schafe oder Ziegen betroffen, im oder aus dem Sperrbezirk verbringen zu dürfen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind vom Tierhalter mit Tierhaltererklärungen zu bestätigen.
Die Tierhaltererklärung muss in jedem Fall die Tiere begleiten und verbleibt beim Empfänger der Tiere. Neu ist, dass das Verbringen innerhalb des Sperrgebietes beim Veterinäramt angemeldet werden muss, dazu ist die „Tierhaltererklärung innerhalb Sperrgebiet“ (per Telefax 0906/74 429, E-Mail: veterinaeramt@lra-donau-ries.de oder postalisch mittels Kopie: Landratsamt Donau-Ries, Veterinäramt, Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth) zu übersenden. (pm)
Weitere Informationen und die Tierhaltererklärungen finden Sie im Internet unter www.donau-ries.de/blauzungenkrankheit.