Nördlingen - Am Freitag, gegen 08.00 Uhr, fuhr eine 47-jährige Frau mit ihrem Pkw auf der Gewerbestraße in Nördlingen vom TÜV herkommend in Richtung Wemdinger Straße. Zur gleichen Zeit fuhr ein
Am Freitag, gegen 08.00 Uhr, fuhr eine 47-jährige Frau mit ihrem Pkw auf der Gewerbestraße in Nördlingen vom TÜV herkommend in Richtung Wemdinger Straße. Zur gleichen Zeit fuhr ein 18-Jähriger mit seinem Krad auf der Gewerbestraße ortsauswärts. Die Pkw-Fahrerin mißachtete die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“, weswegen der Kradfahrer eine Vollbremsung einleiten mußte, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Dabei stürzte er auf die Fahrbahn und zog sich diverse Schürfwunden zu. Er wurde von einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus Nördlingen eingeliefert.
Am Krad entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro.(pm)