Die Regierung von Schwaben hat den Planfeststellungsbeschluss für den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße 25 zwischen Nördlingen und Möttingen erlassen. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Baumaßnahme geschaffen
Nördlingen/Möttingen - Die circa 1,9 Kilometer lange Ausbaustrecke beginnt an der Anschlussstelle „Nördlingen Süd“ und beinhaltet einen 1,6 Kilometer langen Überholabschnitt in Fahrtrichtung Donauwörth/Augsburg. Die bisher 8 Meter breite zweispurige Fahrbahn wird bestandsnah auf drei Fahrstreifen mit insgesamt 12 Meter Fahrbahnbreite ausgebaut. Die Anschlussstelle „Nördlingen Süd“ wird durch den Neubau eines Beschleunigungsstreifens in Richtung Norden verbessert. Der bisher höhengleiche Knotenpunkt mit der Gemeindeverbindungsstraße Heuweg wird durch eine Überführung beseitigt und der Heuweg indirekt an die B 25 angeschlossen.
Durch das Vorhaben wird die Verkehrssicherheit auf dem Streckenabschnitt deutlich erhöht
So wird die B25 ausgebaut.
Bild: Staatliches Bauaumt
In dem seit November 2016 laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Schwaben zahlreiche Behörden und Verbände sowie betroffene Privatpersonen angehört. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden bei einem Erörterungstermin am 21.02.2017 mit den Betroffenen besprochen. Ein zentraler Diskussionspunkt war hierbei die Neugestaltung der Anschlussstelle „Nördlingen Süd“ und die neue Anbindung des Heuweges.
Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens hat das Staatliche Bauamt Augsburg zahlreiche Änderungen in den Plan eingearbeitet.
Die Regierung von Schwaben kommt in ihrem Beschluss nach Abwägung aller betroffenen Belange zu dem Ergebnis, dass der Ausbau der Bundesstraße im geplanten Umfang gerechtfertigt ist. Die Maßnahme ist erforderlich, um das derzeitige und künftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Unterlagen werden in den Verwaltungsgemeinschaften Ries und Monheim sowie in der Stadt Nördlingen und in der Gemeinde Reimlingen vom 04.10.bis einschließlich 17.10.2017 zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Einsichtnahme werden dort jeweils noch ortsüblich bekannt gegeben. Darüber hinaus kann der Planfeststellungsbeschluss ab dem 04.10 2017 auch auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“ eingesehen werden.
[googlemap src="" width="1000" height="500" align=""]