Altersarmut auf dem Vormarsch: Die Zahl der Menschen, die im Landkreis Donau-Ries neben ihrer Rente auf Grundsicherung angewiesen sind, ist in den vergangenen zehn Jahren um 143 Prozent gestiegen. 876 Bezieher von „Alters-Hartz-IV“ zählte der Kreis zuletzt. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Schwaben bezieht sich hierbei auf Angaben des Statistischen Landesamts. NGG-Geschäftsführer Tim Lubecki nennt die Zahlen einen „Weckruf“ und fordert einen Kurswechsel in der Rentenpolitik.
Landkreis - „Zwar ist die Rentenkasse so gut gefüllt wie lange nicht, aber Geringverdiener profitieren kaum von der nächsten Erhöhung“, so Lubecki. Gerade Frauen und Alleinerziehenden bleibe trotz vieler Arbeitsjahre der Gang zum Sozialamt häufig nicht erspart. Verschärfen dürfte sich die Lage in den nächsten zwei Jahrzehnten: Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung wird das Armutsrisiko besonders für die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er- und 1960er-Jahre ansteigen – von aktuell 15 auf 20 Prozent im Jahr 2036. Als armutsgefährdet gilt ein Rentner, dessen Netto-Einkommen unter 958 Euro monatlich liegt.
Die NGG Schwaben plädiert für eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. „Das Rentenniveau – also der Anteil der späteren Rente am Netto-Verdienst – muss unbedingt stabilisiert werden. Im Moment sind es 48 Prozent – langfristig müssen wir mindestens auf 50 Prozent kommen“, sagt Gewerkschafter Lubecki. Die Politik müsse dringend handeln: Denn die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Rentenversicherungsbericht noch von einem Absinken des Rentenniveaus auf 44, Prozent bis zum Jahr 2031 aus.
„Wichtig ist aber auch die betriebliche Altersvorsorge als Unterstützung der gesetzlichen Rente. Sie kann ein Schutz gegen Altersarmut sein – gerade wenn sie fest im Tarifvertrag verankert ist“, betont Lubecki. So hat die NGG eine Tarifrente mit verpflichtenden Unternehmensbeiträgen in vielen Branchen vereinbaren können, etwa in der Brauwirtschaft, dem Fleischerhandwerk, der Getränkeindustrie oder der Milchwirtschaft.
Immerhin gilt ab Januar: Betriebsrenten dürfen nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden. Ein neues Gesetz garantiert hier Freibeträge. „Damit haben etwa Beschäftigte im Fleischerhandwerk oder Bäckereien, zumal wenn sie in Teilzeit gearbeitet haben, im Ruhestand deutlich mehr in der Tasche – vorausgesetzt, der Betrieb ist an die Tarifverträge der NGG gebunden“, so Lubecki. Die Gewerkschaft NGG hat sich für das kommende Jahr vorgenommen, diese tariflichen Renten weiter zu stärken. (pm)