Nach der Verpuffung in einem Faschingswagen am vergangenen Sonntag, werden die Auflagen für Umzüge in Kreis nicht verschäft. Das Landratsamt weist allerdings auf einige Sicherheitsbestimmungen hin.
Donau-Ries - Im Landratsamt hat diese Woche mit Vertretern der örtlichen Polizeidienststellen und dem Kreisbrandrat eine Besprechung stattgefunden. Man war sich darüber einig, dass derzeit weitergehende Auflagen nicht erforderlich sind, zumal die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen wurden.
Das Landratsamt wird die Umzugsteilnehmer über die Veranstalter ausdrücklich darauf hinweisen, dass nicht nur die im Erlaubnisbescheid genannten Bedingungen und Auflagen einzuhalten sind, sondern dass generell alle allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden müssen.
Auf den Unglücksfall beim Donauwörther Faschingsumzug bezogen, weist das Landratsamt unter anderem darauf hin, dass es zwar kein Verbot für das Mitführen eines Stromaggregats auf den Faschingswägen gibt. Die Aggregate dürfen aber nur an gut belüfteten Stellen aufgestellt werden, ein Nachfüllen bei laufendem oder noch nicht abgekühltem Aggregat ist nichtzulässig und die Abgase müssen ungehindert ins Freie gelangen.
Am vergangenen Sonntag nach dem Faschingsumzug in Donauwörth, wurde ein Mann bei einer Verpuffung schwer verletzt, als er versuchte ein laufendes Stromaggregat mit Benzin zu befüllen. Sieben weitere Personen wurden bei dem Vorfall leicht verletzt. Der Faschingswagen brannte aus. (pm/mk)