Unterschlagung eines Geschenkgutscheins

Symbolbild Bild: DRA
Ein 52-Jähriger bestellte im Internet einen Geschenkgutschein, erhielt diesen aber nicht. Es stellte sich heraus, dass ein Paketfahrer den Gutschein im Wert von 250,- Euro unterschlagen hatte. 
Donauwörth - Ein 52-Jähriger Donauwörther zeigte eine zurückliegende Unterschlagung bei der Polizei an. Der Geschädigte hatte im Februar für einen besonderen Anlass einen Geschenkgutschein eines bekannten Versandhändlers bestellt. Der Gutschein sollte ihm eigentlich in einer Geschenkbox zugestellt werden.
Als die Ware nicht kam reklamierte er natürlich. Da er allerdings bei seinen privaten Recherchen nicht weiterkam, zeigte der Geschädigte schließlich den Sachverhalt an. Die polizeilichen Ermittlungen führten zu einem 22-jährigen Tatverdächtigen, der als Paketfahrer auch für die Auslieferung des Gutscheins verantwortlich war. Der junge Mann gestand schließlich, den Gutschein erkannt, unterschlagen und schon am nächsten Tag für einen eigenen Einkauf verwendet zu haben. Die dabei erstandene Ware wurde sichergestellt. Der Schaden beläuft sich für den Geschädigten auf 250 Euro. (pm)