Mit drei möglichen Varianten, ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs zu sein wurden die Polizeistreifen im Verlauf des Mittwochs konfrontiert.
61-Jähriger wird zum zweiten mal beim Fahren ohne Führerschein erwischt
Donauwörth - Den Anfang machte ein 61-jähriger Mann aus Donauwörth. Ihm wurde im Juni nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen. Im Juli wurde er erneut auffällig, als er, ohne Führerschein und wieder betrunken, eine Unfallflucht beging. Deshalb war er den Beamten kein Unbekannter, als sie ihn gegen 11.30 Uhr in der Zirgesheimer Straße mit seinem Auto bemerkten. Der 61-jährige hatte natürlich immer noch keinen Führerschein, aber zumindest war er nüchtern.
Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Anzeige Nummer drei wird sich sicher nicht strafmildernd auswirken.
Polizei erwischt 15-Jährigen mit "frisierten" Mofa
Donauwörth - Gegen 15.30 Uhr wurde ein 15-jähriger Schüler in der Nürnberger Straße kontrolliert, als er dort mit einem Roller unterwegs war. Nachdem sich Verdachtsmomente auf eine Manipulation des Fahrzeugs ergaben, räumte der Junge ein, dass verschiedene Veränderungen vorgenommen wurden. Dadurch wird das Zweirad Fahrerlaubnis pflichtig. Einen entsprechenden Führerschein besitzt der Junge nicht. Er konnte nur eine Mofaprüfbescheinigung vorlegen. Deswegen wurde der Roller sichergestellt, um ihn technisch zu überprüfen.
Den Jungen erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Fahrerlaubnissperre: 23-jähriger gibt Personalien von Bruder
Donauwörth - Gegen 19.30 Uhr schließlich kam es zum dritten Ermittlungsverfahren wegen einer fehlenden Fahrerlaubnis. Hier wurde auf der B 25 bei Donauwörth ein Kleintransporter angehalten. Fahrer und Beifahrer kamen aus dem Saarland. Am Steuer saß der 23-jährige Sohn des 45-jährigen Beifahrers. Die beiden ausländischen Mitbürger hatten keinerlei Ausweispapiere dabei. Bei der Überprüfung des für den Fahrer angegebenen Namens stellte sich heraus, dass für die Person eine Fahrerlaubnissperre vorlag.
Die weiteren Ermittlungen ergaben schließlich, dass die angegebenen Personalien zu einem Bruder des Fahrers gehörten. Sie waren von Vater und Sohn nur deshalb angegeben worden, weil der tatsächliche Fahrer noch nie eine Fahrerlaubnis besessen hatte. Über diesen Umstand wollten beide mit der falschen Personalienangabe eines Bruders hinwegtäuschen. Dumm gelaufen, dass sie von der Fahrerlaubnissperre des anderen Familienmitglieds nichts wussten.
Gegen beide Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. der Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet. (pm)