Eine sehr eigenwillige Art der Auslegung rechtlicher Vorgaben bei einem Verkehrsunfall legte ein 84-jähriger Donauwörther an den Tag. Er war am Dienstag gegen 11:00 Uhr an einem Verkehrsunfall in der Bahnhofstraße beteiligt. Dabei parkten sowohl der Senior als auch eine 63-jährige Pkw-Fahrerin gegenüberliegend rückwärts aus. Als die 63-jährige erkannte, dass auch ihr Gegenüber ausparkte hielt sie an. Der Senior setzte aber weiter zurück und fuhr gegen die hintere Stoßstange der Geschädigten. Ohne sich um den Schaden zu kümmern fuhr er dann einfach vorwärts weg. Glücklicherweise hatte sich eine Passantin das Kennzeichen notiert und es der Geschädigten übergeben.
Als die Polizei den mutmaßlichen Fahrer zu Hause mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontierte, war die Reaktion nicht ganz alltäglich. Der Donauwörther gab an, dass er den leichten Zusammenstoß natürlich bemerkt habe, wegen eines solchen Bagatellschadens aber nicht anhalte. Der Schaden bei seiner Unfallgegnerin wird immerhin auf rund 800 € geschätzt.
Weitere Recherchen ergaben, dass es für den Rentner seit 2014 schon die vierte Anzeige wegen Unfallflucht sein wird. Die Dunkelziffer möchte man bei seiner geäußerten Einstellung gar nicht wissen. Auch die Führerscheinstelle wird mit dem Sachverhalt befasst werden. (pm)