Mit der aktuell durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ausgerufenen Verlosungsaktion für Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte wird Ehrenamtlichen und deren Familien ein Erholungstag in Furth im Wald und der dortigen berühmten Drachenhöhle ermöglicht. „Ehrenamtliche investieren sehr viel Kraft und Herzblut in ihr Engagement. Sie schenken damit viele Stunden ihrer Zeit für das Gemeinwohl. Dies ist meist nur möglich, wenn sie von der Familie Unterstützung bekommen und diese dahinter steht“, so Landrat Stefan Rößle. Auch im Ministerium teilt man diese Meinung und hat aus diesem Grunde die neue Verlosungsaktion den Ehrenamtskarteninhabern gestartet. Damit soll ganz besonders den Familien ein Dank ausgesprochen werden. Mit einem Erlebnistag ‚Ehrenamt bewegt‘ soll den Gewinnern in den Pfingstferien ein paar einmalige schöne Stunden mit der ganzen Familie geschenkt werden.
100 Ehrenamtskarteninhaber mit ihren Familien können die Teilnahme an diesem einzigartigen Erlebnistag in Furth im Wald am 12. Juni 2019 gewinnen. In Furth im Wald gibt es die Felsengänge, die Erlebniswelt Flederwisch und den Further Wildgarten. Und es gibt den bewegten Drachen. Es ist eine ganz besondere Attraktion, wenn man bei einer Vorführung des Drachenroboters hinter die Kulissen der Technik dieses Ungeheuers schauen und den Drachen in Aktion erleben kann.
Ab 10 Uhr gibt es Führungen durch eine der drei Attraktionen in Furth. Nach einem ausgiebigen Mittagsbuffet, zu dem die Familien eingeladen sind, geht es dann für alle zur Drachenhöhle und dem bewegten Drachen. Der Erlebnistag endet gegen 16.00 Uhr.
Inhaber einer gültigen Bayerischen Ehrenamtskarte können sich unter dem Stichwort „Osterverlosung" per E-Mail unter ehrenamtskarte@stmas.bayern.de bewerben. Anzugeben sind unbedingt Anschrift und Telefonnummer sowie die Anzahl der Kinder, die mit zum Erlebnistag kommen. Die Teilnahmefrist endet am 6. Mai 2019. Die Gewinner werden ab dem 7. Mai 2019 verständigt. Der Besuch der Attraktionen am Vormittag wird im Roulette und nach Verfügbarkeit verteilt. Der Gewinn gilt jeweils für das Eltern- bzw. Großelternpaar sowie die eigenen Kinder, Pflegekinder bzw. Enkelkinder. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (pm)