Am Freitag, 16.08.19, gegen 17:10 h, wurde in der Dr.-Steichele-Straße in Mertingen ein 53-jähriger Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei zeigte der Fahrzeugführer zwar seinen Führerschein vor, doch konnte bei der Kontrolle festgestellt werden, dass gegen den Fahrer ein behördlicher Fahrerlaubnisentzug besteht. Die Fahrerlaubnis hatte daher keine Gültigkeit, weshalb es dem Fahrer dennoch untersagt war, ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug zu führen.
Inwieweit der Beschuldigte die Behörden bisher täuschte, und so die Abgabe seiner Fahrerlaubnis bisher verhinderte bedarf der weiteren Abklärung durch die Ermittlungsbehörde.
Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. (pm)