Hierbei stellte sich heraus, dass er für das Fahrzeug keinerlei Betriebserlaubnis vorweisen konnte. Da der E-Scooter 20 km/h fährt, hätte er zudem ein Versicherungskennzeichen benötigt, um eventuelle Haftpflichtschäden abzudecken. Gegen den Fahrer wurde eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz erstattet. (pm)