Dabei wurde von den Beamten nicht nur eine ohne jede Sicherung auf der Ladefläche des Transporters sitzende Person festgestellt, sondern auch, dass das Fahrzeug des rumänischen Staatsangehörigen in Bulgarien zugelassenen ist, er selbst jedoch schon seit mehreren Jahren im Bundesgebiet wohnt.
Gemäß gesetzlicher Vorschriften ist das „Weiternutzen“ einer ausländischen Zulassung jedoch nur zeitlich begrenzt zulässig. Danach muss das Fahrzeug entweder im Inland angemeldet oder stillgelegt werden. Da der Mann durch die Umgehung mehrere Jahre keinerlei deutsche Kraftfahrzeugsteuer abführte, wurde eine Anzeige aufgenommen. (pm)