Straßenbau

Dreistreifiger Ausbau der Bundesstraße 25 zwischen Nördlingen und Möttingen

Symbolbild Bild: pixabay
Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Augsburg ein Planfeststellungsverfahren für den dritten und letzten Bauabschnitt für den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße 25 zwischen Nördlingen und Möttingen durch.

Die Planung ist Bestandteil eines durchgängigen Ausbaukonzeptes für die B 25 zwischen Nördlingen und Donauwörth. Im Abschnitt zwischen Möttingen und Donauwörth wurde die Bundesstraße bereits in den vergangenen Jahren drei- beziehungsweise vierstreifig ausgebaut. Zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit und verkehrlichen Leistungsfähigkeit auf der B 25 soll auch der Abschnitt zwischen Nördlingen und Möttingen dreistreifig ausgebaut werden. Für die verfahrenstechnische Abwicklung dieser Maßnahme wurden mehrere Planungsabschnitte gebildet.

Der Planfeststellungsbeschluss für den nordwestlichen ersten Bauabschnitt mit einer Länge von circa 1,9 km von der Anschlussstelle „Nördlingen-Süd“ (Verknüpfung mit der B 466) in Fahrtrichtung Donauwörth liegt vor, ist aber noch nicht rechtskräftig. Für den in südöstlicher Richtung daran anschließenden zweiten Bauabschnitt läuft derzeit noch das Planfeststellungsverfahren.

Der verfahrensgegenständliche dritte Planungsabschnitt beginnt östlich des Kreuzungsbereichs B 25/DON 7 und endet nach ca. 1,6 km westlich des Enkinger Wegs vor Möttingen. Auch in diesem Bereich soll die bestehende zweistreifige Fahrbahn bestandsorientiert auf künftig drei Fahrstreifen mit einer Fahrbahnbreite von insgesamt 12 Metern ausgebaut werden.

Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sieht die Planung Kompensationsmaßnahmen vor. Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke, in der Gemarkung Grosselfingen der Stadt Nördlingen, in den Gemarkungen Enkingen und Balgheim der Gemeinde Möttingen sowie in der Gemarkung Weilheim der Gemeinde Monheim (Ausgleichsfläche) beansprucht.

Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen von Dienstag, 14. Januar 2020 bis einschließlich Donnerstag,13. Februar 2020 in den Gemeinden Möttingen und Reimlingen, in der Stadt Nördlingen sowie in den Verwaltungsgemeinschaften Ries und Monheim zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.

Wo und wann in die Planunterlagen Einsicht genommen werden kann, wird von den Kommunen jeweils ortsüblich bekanntgegeben. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben ab dem Beginn der Auslegung auch die Möglichkeit die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“ einzusehen.

Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten auch die beteiligten öffentlichen Stellen und Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene noch bis einschließlich 13. März 2020 Zeit, Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden bei Bedarf in einem Erörterungstermin behandelt. Dieser wird gegebenenfalls gesondert bekanntgegeben. (pm)