Am 13. Januar 2020, um 18.20 Uhr, überquerte eine 36-jährige Donauwörtherin aus Richtung Bahnweg kommend grob verkehrswidrig und in zügiger Weise mit ihrem Fahrrad den Fußgängerüberweg auf Höhe eines Schnellrestaurants. Dabei übersah sie zudem, dass eine 57-jährige Bissingerin ordnungsgemäß mit ihrem Pkw vom Kreisverkehr in Richtung Westspange ausfuhr. Die Autofahrerin hatte augenscheinlich keine Möglichkeit mehr, einen Zusammenstoß auf dem Fußgängerüberweg zu verhindern und erfasste die Radfahrerin, welche daraufhin zu Boden geschleudert wurde.
Letztere kam mit dem Verdacht auf multiple Prellungen per RTW in die Donau-Ries-Klinik. Das nicht mehr fahrbereite Fahrrad erlitt Totalschaden. Am Pkw wurden durch den Unfall die vordere Stoßstange beschädigt sowie die Motorhaube zerkratzt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf circa 1500 Euro. Beide Beteiligten wurden von den aufnehmenden Beamten angezeigt: die unfallverursachende Radlerin wegen der verbotswidrigen Benutzung des „Zebrastreifens“ und die Autofahrerin wegen fahrlässiger Körperverletzung. (pm)