Ein 48-jähriger Nördlinger befuhr am 21.01.2020, um 18.05 Uhr, die Offizial-Schmid-Straße und wollte an deren Ende nach links in die Bahnhofstraße abbiegen. Hier missachtete er das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ und fuhr trotz Herannahen eines von links kommenden Pkw in den Einmündungsbereich ein. Dessen 45-jährige Fahrerin konnte nicht mehr reagieren, worauf es zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge mit einem dadurch entstandenen Sachschaden von ca. 4.500 Euro kam. Verletzt wurde keiner der Beteiligten. Auch ein auf dem Rücksitz der Unfallgegnerin ordnungsgemäß gesichertes Kind blieb glücklicherweise unverletzt. Der 48-jährige Verursacher wurde wegen der Vorfahrtsverletzung angezeigt. (pm)